Impressum

BioGourmet GmbH
Ochsenweg 1
D-71729 Erdmannhausen

Kontakt

Tel.: +49 (0) 7144 / 33423 – 81
E-Mail: info@bio-gourmet.com
Internet: www.bio-gourmet.com

Geschäftsführer

Oliver Schuhmacher

Registergericht: Stuttgart
Registernummer: HRB 736632
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE275549398

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: Samuel Huber (Anschrift wie oben)
EU-Code-Nr.: DE-ÖKO-003

Bildnachweis

Alle Bilder unterstehen dem Copyright der BioGourmet GmbH.

Web-Administration

Samuel Huber
Tel.: +49 (0)7144 / 338-198
E-Mail: huber@bio-gourmet.com

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Im Interesse einer geordneten und freundschaftlichen Beziehung zu unseren KundInnen (nachfolgend Besteller) legt die Firma BioGourmet GmbH (BioGourmet) all ihren Geschäftsbeziehungen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde:

  1. Geltungsbereich, Abweichende Geschäftsbedingungen, Schriftform

Unsere AGB ́s gelten ausschließlich. Sie liegen allen unseren Angeboten, Lieferungen und Leistungen zugrunde. Sie gelten im Rahmen laufender Vertragsbeziehungen auch bei zukünftigen Geschäftsabschlüssen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben diesen im Einzelfall schriftlich zugestimmt. Sämtliche Nebenabreden und Vereinbarungen, die vor oder bei Vertragsschluss getroffen werden, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, wenn nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist.

  1. Angebote, Vertragsschluss, Mindestbestellwert

Angebote und sonstige Angaben in Prospekten, Anzeigen und Preislisten über Gewicht, Maße,  Füllung und Preis sind freibleibend. Sie werden nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart oder von uns bestätigt wird. Gewichtsverluste durch natürlichen Schwund, Lagerung und dergleichen sind nicht auszuschließen und gehen nicht zu unseren Lasten. Der Besteller ist an seine schriftliche, mündliche oder telefonische Bestellung 3 Wochen lang gebunden. Ein wirksamer Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung der bei uns eingegangenen Bestellung, spätestens jedoch durch vorbehaltlose Annahme der Lieferung durch den Besteller zustande. Eine eventuelle Ablehnung der Bestellung oder Unmöglichkeit der Lieferung werden von uns sobald als möglich mitgeteilt. Bestellungen unter 150,00 € können nicht ausgeführt werden.

  1. Liefertermin, Teillieferungen

Bei Belieferung mit dem BioGourmet Vertragsunternehmer sind die Liefertage und der hierfür jeweils letzte Bestelltermin speziellen Tourenplänen zu entnehmen. Bei Belieferung durch eine Spedition erfolgt die Lieferung grundsätzlich vier Werktage nach Versendung der Auftragsbestätigung durch uns. Die Auslieferungen erfolgen vorbehaltlich höherer Gewalt. Wir sind in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.

  1. Preise

Unsere Preise verstehen sich vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung in Euro ( ) incl. Verpackungskosten und zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise unserer Preisliste sind freibleibend, Preiserhöhungen behalten wir uns auch ohne Erscheinen einer neuen Liste vor (siehe Änderungsliste). Es gelten grundsätzlich die auf der Auftragsbestätigung angegebenen aktuellen Preise. Bei Erreichen eines Netto-Bestellwertes von 250,00 € gelten die Preise frei Haus. Für Österreich gilt ein Netto-Bestellwert von 350,00 €. Bei einem Netto-Bestellwert unterhalb von 250,00 werden pauschal zusätzlich 15,00 als Frachtkostenbeteiligung berechnet.

  1. Gefahrtragung

Die Versendung der Waren erfolgt vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung auf Gefahr des Bestellers. Ein Versand erfolgt ab unserem Geschäftssitz bzw. ab unserem Auslieferungslager. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald wir die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Versendung bestimmten Person übergeben haben. Nimmt der Besteller die Ware nicht rechtzeitig an, obwohl ihm diese angeboten wurde, geht die Gefahr mit Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

  1. Mängelrüge, Mängelhaftung

Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Transportschäden und offensichtliche Mängel zu prüfen. Die Haftung des Spediteurs für von ihm angerollte Güter ist beendet, sobald sie vom Empfänger vor seinem Grundstück zur Abnahme bereitgestellt und abgenommen sind. Transportschäden sind sofort vom Auslieferer auf dem Frachtbrief zu bestätigen, andernfalls kann kein Ersatz geleistet werden. Die Versicherungsbedingungen der Spediteure verlangen dies! Erkennbare Mängel sind innerhalb folgender Fristen – gerechnet jeweils ab Wareneingang – zu rügen:

– Frischprodukte oder schnell verderbliche Ware innerhalb von 24 Stunden,

– Fehl- oder Falschlieferungen innerhalb von 7 Tagen, sonstige Mängel innerhalb von 14 Tagen.

– Verdeckte Mängel der Ware hat uns der Besteller unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

Bei fristgerecht geltend gemachten Mängeln sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl den Kaufpreis herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten. Unsere Mängelhaftung erstreckt sich nicht auf Schäden und Mängel, wenn und soweit diese beim Besteller durch unsachgemäße Behandlung, natürlichen Schwund, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige außergewöhnliche Witterungs- und Temperatureinflüsse sowie Insekten- und Käferbefall entstehen. Der Besteller hat zu beweisen, dass ihn ein Verschulden nicht trifft. Die Rückgabe von Waren und Leergut kann nur nach vorheriger Anmeldung (telefonisch, per Email oder per Telefax) erfolgen.

  1. Schadenersatz

Für von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden haften wir unbeschränkt, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Haupt-/Kardinalpflichten ist unsere Haftung auf vorhersehbare Schäden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine Haupt- und/oder Kardinalpflichten sind, haften wir nicht. Die Haftung bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Körperschäden bleibt hiervon unberührt.

  1. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller aus der Geschäftsverbindung herrührenden, zur Zeit des Vertragsabschlusses bestehenden Forderungen und solcher Forderungen, die wir gegen den Besteller im unmittelbaren Zusammenhang mit der Ware nachträglich erwerben, als Vorbehaltsware unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn die Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet wurden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderungen. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltswaren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Zur Sicherung sämtlicher offener Ansprüche gegenüber dem Besteller tritt dieser seine aus dem Weiterverkauf gegenüber seinem Abnehmer entstehende Forderung bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Solange wir noch Eigentümer der Vorbehaltsware sind, sind wir bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes berechtigt, die Ermächtigung zum Weiterverkauf zu widerrufen. Der Besteller ist widerruflich zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Erlischt der Eigentumsvorbehalt durch Vermischung, Verbindung oder Verarbeitung, so tritt die neue Sache oder die daraus entstehende Forderung an die Stelle der gelieferten Ware. Stellt der Besteller nicht nur vorübergehend seine Zahlungen ein, beantragt er die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder wird über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet, ist er auf unser Verlangen zur Herausgabe des noch in unserem Eigentum stehenden Kaufgegenstandes verpflichtet. Ferner hat der Besteller bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, nach Aufforderung den Kaufgegenstand auf eigene Kosten an uns herauszugeben. In der Rücknahme liegt vorbehaltlich einer anderslautenden Erklärung kein Rücktritt vom Vertrag. Auf Verlangen des Bestellers sind wir nach unserer Wahl zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt bzw. zur Freigabe von Sicherheiten aus Sicherungsübereignungen und Vorausabtretungen verpflichtet, wenn der Besteller sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat oder wenn der realisierbare Wert aus den gesamten uns eingeräumten Sicherheiten aus Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung und Vorausabtretung die Gesamtsumme der Forderungen gegenüber dem Besteller um mehr als 15% übersteigt.

  1. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Wenn nichts anderes vereinbart, wird unsere Rechnung innerhalb von 21 Tagen zur Zahlung fällig. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, können wir uns die obliegende Leistung verweigern, bis der Besteller die Gegenleistung bewirkt oder Vorkasse/ Sicherheit für sie geleistet hat. Wechsel und Schecks werden erfüllungshalber und nur unter der Voraussetzung angenommen, dass sie diskontfähig sind. Wechselzahlungen bedürfen zudem der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Inkasso- und Diskontspesen sowie anfallende Umsatzsteuer werden neben dem Rechnungsbetrag geschuldet. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen i. H. v. 8% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Unser Recht, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen, wird hierdurch nicht berührt. Gegen unsere Ansprüche kann der Besteller nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur geltend machen, soweit es auf unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

  1. Gerichtsstand

Soweit der Käufer Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, Erdmannhausen. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

Wichtige Informationen zum Thema „Reklamationen, Rollwägen und Paletten

Damit eine schnelle und korrekte Bearbeitung von Reklamationen gewährleistet ist, müssen folgende Hinweise beachtet werden (diese Hinweise gelten sowohl für die Belieferung mit dem BioGourmet-Vertragsunternehmen als auch für die Speditionsbelieferung):

– Rollwägen

Bei Anlieferung mit der Spedition sind Rollwägen und Paletten Eigentum des Spediteurs. Alle Rollwägen bestehen aus einem Plastikboden und können nur gleichwertig bei der Anlieferung getauscht werden. Jedoch spätestens nach der nächsten Anlieferung oder bei vorheriger Mahnung vom Spediteur muss der Rollwagen zur Abholung bereitgestellt werden. Bei der Nichteinhaltung der Regelung kann vom Spediteur der Rollwagen zu je 50,00 € direkt an den Laden berechnet werden, eine spätere Rückgabe ist damit nicht mehr möglich.

– Reklamationsabwicklung

Die zu beanstandende Ware muss telefonisch, per Email oder Fax bei BioGourmet reklamiert werden. Unbedingt Rechnungs-Nummer, Rechnungsdatum und MHD (Mindesthaltbarkeitsdatum) oder Chargennummer angeben.

BioGourmet GmbH, Ochsenweg 1, D – 71729 Erdmannhausen, Stand 10.03.2011

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